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 Rotkäppchen auf Amtsdeutsch :)

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BeitragThema: Rotkäppchen auf Amtsdeutsch :)   Rotkäppchen auf Amtsdeutsch :) Icon_minitimeMi 6 Jul 2011 - 17:26

Rotkäppchen auf Amtsdeutsch


Im Kindsfall unserer Stadtgemeinde ist eine hierorts wohnhafte,
noch unbeschulte Minderjährige aktenkundig, welche durch ihre
unübliche Kopfbekleidung gewohnheitsrechtlich Rotkäppchen genannt
zu werden pflegt.
Der Mutter besagter R. wurde seitens ihrer Mutter ein Schreiben
zustellig gemacht, in welchem dieselbige Mitteilung ihrer
Krank- und Pflegebedürftigkeit machte, der Grossmutter eine Sendung
von Nahrungs- und Genussmittel zu Genesungszwecken zuzustellen.
Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer Mutter über
das Verbot betreffs Verlassen der Waldwege auf Kreis- und Bezirksebene belehrt.
Dieselbe machte sich infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift straffällig
und begegnete beim übertreten des amtlichen Blumenpflückverbotes
einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz.
Dieser verlangte in gesetzwidriger Amtsanmassung Einsicht in das zu
Transportzwecken von Konsumgütern dienende Korbbehältnis und traf
in Tötungsabsicht die Feststellung, daß die R. zu ihrer verschwägerten
und verwandten, im Baumbestand angemieteten Grossmutter eilend war.
Da wolfseits Verknappung auf dem Ernährungssektor vorherrschend waren,
faßte er den Entschluss, bei der Großmutter der R. unter Vorlage falscher
Papiere vorsprachig zu werden. Weil dieselbige wegen Augenleidens
arbeitsunfähig geschrieben war, gelang dem in Freßvorbereitung
befindlichen Untier die diesfallsige Täuschungsabsicht, worauf es
unter Verschlingung der Bettlägerigen einen strafbaren Mundraub zur
Durchführung brachte.
Ferner täuschte das Tier bei der später eintreffenden R. seine Indentität
mit der Grossmutter vor, stellte ersterer nach und in der Folge durch
Zweitverschlingung der R. seinen Tötungsvorsatz unter Beweis.
Der sich auf einem Dienstgang befindliche und im Forstwesen zustängige
Waldbeamte B. vernahm Schnarchgeräusche und stellt deren Urheberschaft
seitens des Tiermaules fest. Er reichte bei seiner vorgesetzten Dienststelle ein
Tötungsgesuch ein, das dortseits zuschlägig beschieden und pro Schuss
bezuschusst wurde.Nach Beschaffung einer Pulverschiessvorrichtung zu
Jagdzwecken gab er in wahrgenommener Einflussnahme auf das
Raubwesen einen Schuss ab.
Dieser wurde in Fortführung der Raubtirtvernichtungsaktion auf
Kreis- und Bezirksebene nach Empfangnahme des Geschosses ablebig.
Die gespreitzte Beinhaltung des Totgutes weckte in dem Schussgeber die
Vermutung, dass der Leichnahm noch lebendes Menschenmaterial beinhalte.
Zwecks diesbezüglicher Feststellung öffnete er unter Zuhilfenahme eines
einseitig angeschliffenen und mit Spitze und Handgriff versehenen stück
Bandstahl, welches im allgemeinen Messer genannt zu werden pflegt,
den Kadaver zur Totvermarktung und stiess hierbei auf die noch lebhafte
R. nebst beigefügter Grossmutter. Durch die unverhoffte Befreiung aus
dem Nahrungsmittelverwertungsorgan besagten Wolfes bemaechtigte sich
bei genannten Personen ein gesteigertes, amtlich nicht zulässiges Lebensgefühl,
dem sie durch groben Unfug, öffentliches Ärgernis erregenden Lärm und
Nichtbeachtung diverser anderer Polizeverordungen Ausdruck verliehen,
was ihre Haftpflichtigmachung zur Folge hatte. Der Vorfall wurde von den
kulturschaffenden Gebrüdern Grimm zu Protokoll genommen und
starkbekinderten Familien in Märchenform zustellig gemacht.
Wenn die oben aufgeführten Personen nicht durch Hinschied abgegangen
und in Fortfall gekommen sind, sind dieselbigen derzeitig noch lebhaft.
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http://www.tonythonfeld.de
 
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